Einteilung
§ 385

Die Entwicklung des Geistes ist, daß er
I. in der Form der Beziehung auf sich selbst ist, innerhalb seiner ihm die ideelle Totalität der Idee [wird], d. i. daß das, was sein Begriff ist, für ihn wird und ihm sein Sein dies ist, bei sich, d. i. frei zu sein, - subjektiver Geist;
II. in der Form der Realität als einer von ihm hervorzubringenden und hervorgebrachten Welt [ist], in welcher die Freiheit als vorhandene Notwendigkeit ist, objektiver Geist;
III. in an und für sich seiender und ewig sich hervorbringender Einheit der Objektivität des Geistes und seiner Idealität oder seines Begriffs [ist], der Geist in seiner absoluten Wahrheit, - der absolute Geist.

Zusatz. Der Geist ist immer Idee, zunächst aber ist er nur der Begriff der Idee oder die Idee in ihrer Unbestimmtheit, in der abstraktesten Weise der Realität, d. h. in der Weise des Seins. Im Anfange haben wir nur die ganz allgemeine, unentwickelte Bestimmung des Geistes, nicht schon das Besondre desselben; dies bekommen wir erst, wenn wir von einem zu anderem übergehen, denn das Besondere enthält Eines und ein Anderes; diesen Übergang 10/32 haben wir aber eben zu Anfang noch nicht gemacht. Die Realität des Geistes ist also zunächst noch eine ganz allgemeine, nicht besonderte; die Entwicklung dieser Realität wird erst durch die ganze Philosophie des Geistes vollendet. Die noch ganz abstrakte, unmittelbare Realität ist aber die Natürlichkeit, die Ungeistigkeit. Aus diesem Grunde ist das Kind noch in der Natürlichkeit befangen, hat nur natürliche Triebe, ist noch nicht der Wirklichkeit, sondern nur der Möglichkeit oder dem Begriffe nach geistiger Mensch. Die erste Realität des Begriffs des Geistes muß demnach, eben weil sie noch eine abstrakte, unmittelbare, der Natürlichkeit angehörende ist, als die dem Geiste unangemessenste bezeichnet, die wahrhafte Realität aber als die Totalität der entwickelten Momente des Begriffs bestimmt werden, welcher die Seele, die Einheit dieser Momente bleibt. Zu dieser Entwicklung seiner Realität geht der Begriff des Geistes notwendig fort, denn die Form der Unmittelbarkeit, der Unbestimmtheit, welche seine Realität zunächst hat, ist eine ihm widersprechende; das unmittelbar im Geist vorhanden zu sein Scheinende ist nicht ein wahrhaft Unmittelbares, sondern an sich ein Gesetztes, Vermitteltes. Durch diesen Widerspruch wird der Geist getrieben, das Unmittelbare, das Andere, als welches er sich selber voraussetzt, aufzuheben. Durch diese Aufhebung kommt er erst zu sich selbst, tritt er als Geist hervor. Man kann daher nicht mit dem Geiste als solchem, sondern muß von seiner unangemessensten Realität anfangen. Der Geist ist zwar schon im Anfange der Geist, aber er weiß noch nicht, daß er dies ist. Nicht er selber hat zu Anfang schon seinen Begriff erfaßt, sondern nur wir, die wir ihn betrachten, sind es, die seinen Begriff erkennen. Daß der Geist dazu kommt, zu wissen, was er ist, dies macht seine Realisation aus. Der Geist ist wesentlich nur das, was er von sich selber weiß. Zunächst ist er nur an sich Geist; sein Fürsichwerden bildet seine Verwirklichung. Für sich aber wird er nur dadurch, daß er sich besondert, sich bestimmt oder sich zu seiner Voraussetzung, zu dem Anderen seiner selber macht, sich zunächst auf dies Andere als auf seine Unmittelbarkeit bezieht, dasselbe aber als Anderes aufhebt. Solange der Geist in der Beziehung auf sich als auf ein Anderes steht, ist er nur der subjektive, der von der Natur herkommende Geist und zunächst selbst Naturgeist. Die ganze Tätigkeit des subjektiven Geistes geht aber darauf aus, sich als sich selbst zu erfassen, sich als Idealität seiner unmittelbaren Realität zu erweisen. Hat er sich zum Fürsichsein gebracht, so ist er nicht mehr bloß subjektiver, sondern objektiver Geist. Während der subjektive Geist wegen seiner Beziehung auf ein Anderes noch unfrei oder, was dasselbe, nur an sich frei ist, kommt im objektiven 10/33 Geiste die Freiheit, das Wissen des Geistes von sich als freiem zum Dasein. Der objektive Geist ist Person und hat als solche im Eigentum eine Realität seiner Freiheit; denn im Eigentum wird die Sache als das, was sie ist, nämlich als ein Unselbständiges und als ein solches gesetzt, das wesentlich nur die Bedeutung hat, die Realität des freien Willens einer Person und darum für jede andere Person ein Unantastbares zu sein. Hier sehen wir ein Subjektives, das sich frei weiß, und zugleich eine äußerliche Realität dieser Freiheit, der Geist kommt daher hier zum Fürsichsein, die Objektivität des Geistes zu ihrem Rechte. So ist der Geist aus der Form der bloßen Subjektivität herausgetreten. Die volle Verwirklichung jener im Eigentum noch unvollkommenen, noch formellen Freiheit, die Vollendung der Realisation des Begriffs des objektiven Geistes wird aber erst im Staate erreicht, in welchem der Geist seine Freiheit zu einer von ihm gesetzten Welt, zur sittlichen Welt entwickelt. Doch auch diese Stufe muß der Geist überschreiten. Der Mangel dieser Objektivität des Geistes besteht darin, daß sie nur eine gesetzte ist. Die Welt muß vom Geiste wieder frei entlassen, das vom Geist Gesetzte zugleich als ein unmittelbar Seiendes gefaßt werden. Dies geschieht auf der dritten Stufe des Geistes, auf dem Standpunkt des absoluten Geistes, d. h. der Kunst, der Religion und der Philosophie.

§ 386

Die zwei ersten Teile der Geisteslehre befassen den endlichen Geist. Der Geist ist die unendliche Idee, und die Endlichkeit hat hier die Bedeutung der Unangemessenheit des Begriffs und der Realität mit der Bestimmung, daß sie das Scheinen innerhalb seiner ist, - ein Schein, den an sich der Geist sich als eine Schranke setzt, um durch Aufheben derselben für sich die Freiheit als sein Wesen zu haben und zu wissen, d. i. schlechthin manifestiert zu sein. Die verschiedenen Stufen dieser Tätigkeit, auf welchen als dem Scheine zu verweilen und welche zu durchlaufen die Bestimmung des endlichen Geistes ist, sind Stufen seiner Befreiung, in deren absoluter Wahrheit das Vorfinden einer Welt als einer vorausgesetzten, das Erzeugen derselben als eines von ihm Gesetzten und die Befreiung von ihr und in ihr eins und dasselbe sind, - einer Wahrheit, zu deren unendlicher Form der Schein als zum Wissen derselben sich reinigt. 10/34

Die Bestimmung der Endlichkeit wird vornehmlich vom Verstande in der Beziehung auf den Geist und die Vernunft fixiert; es gilt dabei nicht nur für eine Sache des Verstandes, sondern auch für eine moralische und religiöse Angelegenheit, den Standpunkt der Endlichkeit als einen letzten festzuhalten, sowie dagegen für eine Vermessenheit des Denkens, ja für eine Verrücktheit desselben, über ihn hinausgehen zu wollen. - Es ist aber wohl vielmehr die schlechteste der Tugenden, eine solche Bescheidenheit des Denkens, welche das Endliche zu einem schlechthin Festen, einem Absoluten macht, und die ungründlichste der Erkenntnisse, in dem, was seinen Grund nicht in sich selbst hat, stehenzubleiben. Die Bestimmung der Endlichkeit ist Iängst an ihrem Orte, in der Logik [1. Teil, § 94], beleuchtet und erörtert worden; diese ist dann ferner für die weiter bestimmten, aber immer noch einfachen Gedankenformen der Endlichkeit, wie die übrige Philosophie für die konkreten Formen derselben, nur dies Aufzeigen, daß das Endliche nicht ist, d. i. nicht das Wahre, sondern schlechthin nur ein Übergehen und Übersichhinausgehen ist. - Dieses Endliche der bisherigen Sphären ist die Dialektik, sein Vergehen durch ein Anderes und in einem Anderen zu haben; der Geist aber, der Begriff und das an sich Ewige, ist es selbst, dieses Vernichtigen des Nichtigen, das Vereiteln des Eitlen in sich selbst zu vollbringen. - Die erwähnte Bescheidenheit ist das Festhalten dieses Eitlen, des Endlichen, gegen das Wahre und darum selbst das Eitle. Diese Eitelkeit wird sich in der Entwicklung des Geistes selbst als seine höchste Vertiefung in seine Subjektivität und innerster Widerspruch und damit Wendepunkt, als das Böse, ergeben.

Zusatz. Der subjektive und der objektive Geist sind noch endlich. Es ist aber notwendig zu wissen, welchen Sinn die Endlichkeit des Geistes hat. Gewöhnlich stellt man sich dieselbe als eine absolute Schranke vor, - als eine feste Qualität, nach deren Wegnahme der Geist aufhörte, Geist zu sein; wie das Wesen der natürlichen Dinge an eine bestimmte Qualität gebunden ist, wie zum Beispiel 10/35 das Gold nicht von seiner spezifischen Schwere getrennt werden, dies und jenes Tier nicht ohne Klauen, ohne Schneidezähne usw. sein kann. In Wahrheit aber darf die Endlichkeit des Geistes nicht als eine feste Bestimmung betrachtet, sondern muß als ein bloßes Moment erkannt werden; denn der Geist ist, wie schon früher gesagt, wesentlich die Idee in der Form der Idealität, d. h. des Negiertseins des Endlichen. Das Endliche hat also im Geiste nur die Bedeutung eines Aufgehobenen, nicht die eines Seienden. Die eigentliche Qualität des Geistes ist daher vielmehr die wahrhafte Unendlichkeit, d. h. diejenige Unendlichkeit, welche dem Endlichen nicht einseitig gegenübersteht, sondern in sich selber das Endliche als ein Moment enthält. Es ist deshalb ein leerer Ausdruck, wenn man sagt: Es gibt endliche Geister. Der Geist als Geist ist nicht endlich, er hat die Endlichkeit in sich, aber nur als eine aufzuhebende und aufgehobene. Die hier nicht genauer zu erörternde echte Bestimmung der Endlichkeit muß dahin angegeben werden, daß das Endliche eine ihrem Begriffe nicht gemäße Realität ist. So ist die Sonne ein Endliches, da sie nicht ohne Anderes gedacht werden kann, - da zur Realität ihres Begriffs nicht bloß sie selbst, sondern das ganze Sonnensystem gehört. Ja, das ganze Sonnensystem ist ein Endliches, weil jeder Himmelskörper in ihm gegen den anderen den Schein der Selbständigkeit hat, folglich diese gesamte Realität ihrem Begriff noch nicht entspricht, noch nicht dieselbe Idealität darstellt, welche das Wesen des Begriffes ist. Erst die Realität des Geistes ist selber Idealität, erst im Geiste findet also absolute Einheit des Begriffs und der Realität, somit die wahrhafte Unendlichkeit statt. Schon daß wir von einer Schranke wissen, ist Beweis unseres Hinausseins über dieselbe, unserer Unbeschränktheit. Die natürlichen Dinge sind eben darum endlich, weil ihre Schranke nicht für sie selber, sondern nur für uns vorhanden ist, die wir dieselben miteinander vergleichen. Zu einem Endlichen machen wir uns dadurch, daß wir ein Anderes in unser Bewußtsein aufnehmen. Aber eben indem wir von diesem Anderen wissen, sind wir über diese Schranke hinaus. Nur der Unwissende ist beschränkt, denn er weiß nicht von seiner Schranke; wer dagegen von der Schranke weiß, der weiß von ihr nicht als von einer Schranke seines Wissens, sondern als von einem Gewußten, als von einem zu seinem Wissen Gehörenden. Nur das Ungewußte wäre eine Schranke des Wissens; die gewußte Schranke dagegen ist keine Schranke desselben, von seiner Schranke wissen heißt daher, von seiner Unbeschränktheit wissen. Wenn aber der Geist für unbeschränkt, für wahrhaft unendlich erklärt wird, so soll damit nicht gesagt sein, daß die Schranke ganz und gar nicht im Geiste sei; vielmehr haben wir zu erkennen, daß der Geist sich 10/36 bestimmen, somit verendlichen, beschränken muß. Aber der Verstand hat unrecht, diese Endlichkeit als eine starre, - den Unterschied der Schranke und der Unendlichkeit als einen absolut festen zu betrachten und demgemäß zu behaupten, der Geist sei entweder beschränkt oder unbeschränkt. Die Endlichkeit, wahrhaft aufgefaßt, ist, wie gesagt, in der Unendlichkeit, die Schranke im Unbeschränkten enthalten. Der Geist ist daher sowohl unendlich als endlich und weder nur das eine noch nur das andere; er bleibt in seiner Verendlichung unendlich, denn er hebt die Endlichkeit in sich auf; nichts ist in ihm ein Festes, ein Seiendes, alles vielmehr nur ein Ideelles, ein nur Erscheinendes. So muß Gott, weil er Geist ist, sich bestimmen, Endlichkeit in sich setzen (sonst wäre er nur eine tote, leere Abstraktion); da aber die Realität, die er sich durch sein Sichbestimmen gibt, eine ihm vollkommen gemäße ist, wird Gott durch dieselbe nicht zu einem Endlichen. Die Schranke ist also nicht in Gott und im Geiste, sondern sie wird vom Geiste nur gesetzt, um aufgehoben zu werden. Nur momentan kann der Geist in einer Endlichkeit zu bleiben scheinen; durch seine Idealität ist er über dieselbe erhaben, weiß er von der Schranke, daß sie keine feste Schranke ist. Daher geht er über dieselbe hinaus, befreit sich von ihr, und diese Befreiung ist nicht, wie der Verstand meint, eine niemals vollendete, eine ins Unendliche immer nur erstrebte, sondern der Geist entreißt sich diesem Progreß ins Unendliche, befreit sich absolut von der Schranke, von seinem Anderen, und kommt somit zum absoluten Fürsichsein, macht sich wahrhaft unendlich. 10/37