A. Physik der allgemeinen Individualität

§ 274

Die physischen Qualitäten sind a) als unmittelbar, außereinander in selbständiger Weise als die nun physisch bestimmten himmlischen Körper; b) als bezogen auf die individuelle Einheit ihrer Totalität, - die physischen Elemente; c) als der Prozeß, der das Individuum derselben hervorbringt, - der meteorologische Prozeß.