γ. Individuelles Element
§ 285

Das Element des entwickelten Unterschiedes und der individuellen 9/142 Bestimmung desselben ist die zunächst noch unbestimmte Erdigkeit überhaupt, als von den anderen Momenten unterschieden; aber als die Totalität, die dieselben bei ihrer Verschiedenheit in individueller Einheit zusammenhält, ist sie die sie zum Prozeß anfachende und ihn haltende Macht.