c. Der Gattungsprozeß
§ 367

Die Gattung ist in ansichseiender einfacher Einheit mit der Einzelheit des Subjekts, dessen konkrete Substanz sie ist. Aber das Allgemeine ist Urteil, um aus dieser seiner Diremtion an ihm selbst für sich seiende Einheit zu werden, um als subjektive Allgemeinheit sich in Existenz zu setzen. Dieser Prozeß ihres sich mit sich selbst Zusammenschließens enthält wie die Negation der nur innerlichen Allgemeinheit der Gattung, so die Negation der nur unmittelbaren Einzelheit, in welcher das Lebendige als noch natürliches ist; die im vorhergehenden Prozesse (vorherg. §) aufgezeigte Negation derselben ist nur die erste, nur die unmittelbare. In diesem Prozesse der Gattung geht das nur Lebendige nur unter, denn es tritt als solches nicht über die Natürlichkeit hinaus. Die Momente des Prozesses der Gattung aber, da sie das noch nicht subjektive Allgemeine, noch nicht ein Subjekt, zur Grundlage haben, fallen auseinander und existieren als mehrere besondere Prozesse, welche in Weisen des Todes des Lebendigen ausgehen.

Zusatz. Das durch das Selbstgefühl bestätigte Individuum ist das Harte und sozusagen ein Breites geworden; seine unmittelbare Einzelheit ist aufgehoben, und das Einzelne braucht kein Verhältnis 9/498 mehr zur unorganischen Natur zu haben. Indem die Bestimmung seiner ausschließenden Einzelheit verschwunden ist, erhält der Begriff die weitere Bestimmung, daß das Subjekt sich als Allgemeines bestimmt. Diese Bestimmung ist wieder urteilend, wieder Anderes ausschließend, hat aber die Bestimmung, für dasselbe identisch zu sein und als identisch für dasselbe zu existieren. So haben wir die Gattung, deren Bestimmung ist, im Unterschiede gegen die Einzelheit zur Existenz zu kommen, und das ist der Gattungsprozeß überhaupt. Die Gattung kommt im Individuum zwar noch nicht zur freien Existenz, nicht zur Allgemeinheit; wenn sie aber hier auch noch einerseits mit dem Individuum nur unmittelbar identisch ist, so kommt es doch auch andererseits schon zum Unterschiede der einzelnen Subjektivität von der Gattung. Dieser Unterschied ist ein Prozeß, dessen Resultat ist, daß die Gattung als das Allgemeine zu sich selbst kommt und die unmittelbare Einzelheit negiert wird. Dieses Untergehen ist der Tod des Individuums; die organische Natur endet damit, daß, indem das Einzelne stirbt, die Gattung zu sich selber kommt und so sich Gegenstand wird, was das Hervorgehen des Geistes ist. Dies Untergehen der Einzelheit in die Gattung haben wir noch zu betrachten. Weil aber das Verhältnis der Gattung zum Einzelnen verschiedener Art ist, so haben wir auch die besonderen Prozesse, welche verschiedene Weisen des Todes der lebendigen Individuen sind, zu unterscheiden. Der Gattungsprozeß hat so wiederum drei Formen. Das Erste ist das Geschlechtsverhältnis: das Hervorbringen des Geschlechts ist das Erzeugen von Individuen durch den Tod anderer Individuen desselben Geschlechts; nachdem das Individuum sich als ein anderes reproduziert hat, stirbt es ab. Zweitens besondert sich die Gattung, teilt sich in ihre Arten ein, und diese Arten sind, als Individuen gegen andere Individuen sich verhaltend, zugleich gegenseitig die unorganische Natur als Gattung gegen die Individualität, - der gewaltsame Tod. Das Dritte ist das Verhältnis des Individuums zu sich selbst als Gattung innerhalb einer Subjektivität, teils als transitorisches Mißverhältnis in der Krankheit, teils endend damit, daß die Gattung als solche sich erhält, indem das Individuum in die Existenz als Allgemeines übergeht, was der natürliche Tod ist. 9/499